Zertifizierte* Transaktionsanlytiker*in (CTA)

Die aktuellen Regeln für Zulassung, Voraussetzungen und Ablauf des Zertifizierungsprozesses sind dem englischsprachigen Prüfungshandbuch der EATA Kap. 7-9, zu entnehmen!
Der nachfolgende Auszug wurde im April 2020 erstellt.

Die Vergabe desZertifikats erfolgt gemäß den veröffentlichten Qualitäts-und Zertifizierungsstandards im Namen der europäischen Gesellschaft für Transaktionsanalyse (EATA).
Für den Prüfungs-und Zertifizierungsprozess fallen Gebühren an, welche aktuell auf der Webseite der EATA zu entnehmen sind.

Abriss der Anforderungen zur Zulassung zum CTA-Prüfungsprozess:

  • Die persönliche Bereitschaft für die CTA-Prüfung, bestätigt durch den/die Mentor*in.
  • Einen aufrechten EATA-Weiterbildungsvertrag mit einem/einer akkreditierten Lehrberechtigten im jeweiligen Anwendungsfeld.
  • Bescheinigung über den Nachweis des Grundlagenwissens (101 -Kurs oder Äquivalent),
  • Teilnahme an einer mindestens 3-jährigen Weiterbildungsgruppe, in der die Grundlagen der TA in vertiefter Form anwendungsorientiert gelehrt und erarbeitet wurden.
  • Außerordentliche Mitgliedschaft in der ÖGTA.
  • Nachweis von mindestens 2.000 Stunden Weiterbildung:
  • 750 Stunden Klient*innenarbeit, 500 davon mit TA
  • 600 Stunden berufliche Weiterbildung, 300 davon mit TA
  • 150 Stunden Supervision
  • 75 davon mit einem*r TSTA, PTSTA oder CTA-Trainer, welche*r Mitglied der EATA ist, davon mind. 40 mit dem/der Mentor*in
  • 500 Stunden berufliche Entwicklung
  • davon sind mind. 50 Stunden an Selbsterfahrung bzw. Eigentherapie empfohlen

Ausbildung bieten in Österreich an: Link