Die aktuellen Regeln für Zulassung, Voraussetzungen und Ablauf des Zertifizierungsprozesses sind dem englischsprachigen Prüfungshandbuch der EATA Kap. 7-9, zu entnehmen! 
Der nachfolgende Auszug wurde im April 2020 erstellt.
Die Vergabe desZertifikats erfolgt gemäß den veröffentlichten Qualitäts-und Zertifizierungsstandards im Namen der europäischen Gesellschaft für Transaktionsanalyse (EATA). 
Für den Prüfungs-und Zertifizierungsprozess fallen Gebühren an, welche aktuell auf der Webseite der EATA zu entnehmen sind.
Abriss der Anforderungen zur Zulassung zum CTA-Prüfungsprozess:
- Die persönliche Bereitschaft für die CTA-Prüfung, bestätigt durch den/die Mentor*in.
 - Einen aufrechten EATA-Weiterbildungsvertrag mit einem/einer akkreditierten Lehrberechtigten im jeweiligen Anwendungsfeld.
 - Bescheinigung über den Nachweis des Grundlagenwissens (101 -Kurs oder Äquivalent),
 - Teilnahme an einer mindestens 3-jährigen Weiterbildungsgruppe, in der die Grundlagen der TA in vertiefter Form anwendungsorientiert gelehrt und erarbeitet wurden.
 - Außerordentliche Mitgliedschaft in der ÖGTA.
 - Nachweis von mindestens 2.000 Stunden Weiterbildung:
 - 750 Stunden Klient*innenarbeit, 500 davon mit TA
 - 600 Stunden berufliche Weiterbildung, 300 davon mit TA
 - 150 Stunden Supervision
 - 75 davon mit einem*r TSTA, PTSTA oder CTA-Trainer, welche*r Mitglied der EATA ist, davon mind. 40 mit dem/der Mentor*in
 - 500 Stunden berufliche Entwicklung
 - davon sind mind. 50 Stunden an Selbsterfahrung bzw. Eigentherapie empfohlen
 
Ausbildung bieten in Österreich an: Link
