Die Vergabe der Bescheinigung
erfolgt gemäß den veröffentlichten Qualitätsstandards im Namen der österreichischen Gesellschaft für Transaktionsanalyse (ÖGTA).
Die Ausfertigung und Übergabe der Bescheinigung erfolgt durch den/die zugelassene, akkreditierte Lehrende (Status: PTSTA oder TSTA), im Namen der ÖGTA.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Bescheinigung über den Nachweis des Grundlagenwissens (101 -Kurs oder schriftl. Äquivalent),
- außerordentliche Mitgliedschaft in der ÖGTA (mindestens seit 1 Jahr),
- Teilnahme an einer 3-jährigen Weiterbildungsgruppe, in der die Grundlagen der TA in vertiefter Form im Ausmaß von mindestens 230 Zeitstunden anwendungsorientiert dargeboten und erarbeitet wurden.
- weiters sind erforderlich:
- 50 Stunden Teilnahme an transaktionsanalytischer Selbsterfahrung.
- 30 Einheiten transaktionsanalytische Supervision eigener Praxisfälle mit TA-Lehrenden (davon 10 Supervisionsberichte erstellt)
- 20 Einheiten Intervision eigener Praxisfälle mit TA-Kolleg*innen innerhalb und/oder außerhalb von TA-Weiterbildungsgruppen (davon 10 Berichte – Intervisionsberichte – über die Bearbeitung eigener Fälle)
- Professionelle Selbstdarstellung und ein Bericht über die persönliche Lernerfahrung in Schriftform (max. 15 Seiten).
Angebote zu dieser Ausbildung gibt es von Lehrenden der ÖGTA: Link