Lehrende*r Transaktionsanalytiker*in (TSTA)

Die Ausbildung zum/zur lehrenden Transaktionsanalytiker*in kann bei zertifizierten Lehrenden (TSTA´s) absolviert werden. Voraussetzung ist der Abschluss einer CTA-Ausbildung in einem der vier Felder, sowie die Teilnahme an einem TEW (Teaching Evaluation Workshop), siehe EATA-Handbuch Kap. 10. Nach dem TEW und dem damit verbundenen Erwerb der PTSTA (Provisional Teaching and Supvervising Transacional Analyst) beginnt die Weiterbildung zum/zur TSTA, siehe EATA-Handbuch Kap. 11.

Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
Der/ die Kandidat*in muß:

  • einen 101-Kurs gegeben haben, der von einem*einer lehrenden und supervidierenden Transaktionsanalytiker*in (TSTA) supervidiert wurde. Die Supervision dieses 101 zählt 5 Stunden von den geforderten Supervisionsstunden,
  • einen gültigen Weiterbildungsvertrag mit der EATA oder dem TSC-Council haben
  • durch COC oder IBOC Zertifizierte Transaktionsanalytiker*in sein
  • einen TEW im Bereich Ethik, Lehre und Training zufriedenstellend absolviert und durch EATA PTSC oder TSC Council bescheinigt bekommen haben, mindestens 30% der geforderten Stunden an beruflicher TA-Weiterbildung (30% von 300=90) in dem Feld, in dem er*sie geprüft werden will,
  • während der Vertragsdauer mindestens fünf Mal als Prüfer*innen an verschiedenen Prüfungsorten fungiert haben.
  • Eine der Prüfungen kann als „special exam“ gezählt werden (spezielle Vereinbarung in Österreich, Italien und Großbritannien), als Bestandteil der drei vorgeschriebenen Prüfungsorte für TSTA Trainingsverträge.
  • drei Bestätigungsschreiben einreichen:
  • eines vom*von der aktuellen Mentor*en*in
  • zwei von anderen TSTAs, die die Arbeit des*der Kandidat*en*in supervidiert haben.
  • Der*die Mentor*in muss bei mindestens drei TSTA-Examensterminen geprüft haben während der Laufzeit des TSTA-Trainings-Vertrags mit dem*der Kandidat*en*in.
  • 300 Stunden Lehrerfahrung in TA inklusive
  • 50 Stunden Lehre, supervidiert von eine*m*r TSTA, Mitglied der EATA, ITAA oder FTAA, davon 20 Stunden „live“
  • 500 Stunden Erfahrung im Supervidieren von TA in Einzel- oder Gruppensupervision, davon
  • mindestens jeweils 40 Stunden für mindestens zwei Supervisand*en*innen
  • 45 Stunden Supervision, die von eine*m*r TSTA supervidiert wurden, der*die Mitglied der EATA, ITAA oder FTAA ist, mindestens die Hälfte davon „live“
  • 100 Stunden professioneller Bildung/Entwicklung
  • In Fällen, wo es schwierig ist, Live-Supervision zu organisieren (z.B.
  • geographische Entfernung), kann ein Anteil der Stunden durch eine*n Supervisor*in aus einem anderen Feld erfolgen oder via Videoaufnahme oder online. Über das Verhältnis der Stunden von Videoaufnahmen und persönlicher Supervision entscheidet der*die Mentor*in.

Interessenten empfehlen wir die einschlägigen Kapitel im EATA Handbuch zu lesen, die Kapitel 10 und 11 in der deutschen Übersetzung der DGTA, bzw. mit einem/einer TSTA im gewünschten Ausbildungsfeld Kontakt aufzunehmen.